Boden und Bauschutt werden zu Abfall
Abfälle im Sinne des deutschen Abfallrechts sind „alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“ (§ 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Entsprechend können Baustoffe wie z.B. Bodenaushub, Betonabbruch oder Straßenaufbruch zu Abfall werden, der verwertet oder entsorgt werden muss.
Vor dem Aushub oder Abbruch hat der Bauherr zu prüfen, ob z.B. der Boden, das Gebäude oder der Straßenaufbruch kontaminiert ist. Werden Kontaminationen zu spät entdeckt oder falsch eingeschätzt, kann es zu Problemen in der Entsorgungs- / Verwertungskette (z.B. Baufirma, Deponie) kommen. Hierdurch können sich Verzögerungen und Stillstände im Zuge der Bauausführung und damit nicht kalkulierbare Kostenrisiken ergeben. Die frühzeitige Klärung des Verwertungsweges ist daher ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Planung und Bauleitung.
Auch wenn Abfälle an Dritte weiter gegeben werden, ist grundsätzlich immer der Bauherr als Auftraggeber für die ordnungsgemäß Entsorgung (mit)verantwortlich.
Auch natürlicher und vermeintlich unbelasteter Boden kann somit zu Abfall werden, der entsprechend abfalltechnisch untersucht und für die weitere Verwertung deklariert werden muss. Natürlicher Boden kann geogen bedingte "Schadstoffe" enthalten, die nicht von jeder Verwertungsstelle akzeptiert werden.
Unsere Leistungen:
- zertifizierte Probennahme
- abfalltechnische Deklaration auf Grundlage von chemischen Laborversuchen
- Angaben zur Verwertung und Entsorgung